03. Juli 2026

Altdorf UR: E-Bike-Fahrer (49) prallt gegen Metallpfosten und wird schwer verletzt

Am Donnerstag, 2. Juli 2026, kurz vor 21.00 Uhr, fuhr der Lenker eines E-Bikes auf einem Verbindungsweg von der Bresteneggstrasse in Richtung Schachengasse. Unmittelbar am Ende des Verbindungswegs kollidierte der 49-jährige Velofahrer aus derzeit unbekannten Gründen mit der rechten Seite des Lenkers mit einem Metallpfosten.

Weiterlesen

Gurtnellen UR: Motorradfahrer bei Überholmanöver schwer verletzt

Gestern Donnerstag, 2. Juli 2026, kurz vor 19.00 Uhr, fuhr der Lenker eines Motorrads mit Schwyzer Kontrollschild auf der Gotthardstrasse von Norden herkommend in Richtung Wassen. Ausgangs Gurtnellen Dorf beabsichtigte der 27-jährige Lenker, einen vor ihm fahrenden Linienbus zu überholen.

Weiterlesen

Hecke, Baum, Strauch: Was Grundeigentümer an Strassen und Trottoirs beachten müssen

Die Hecke wächst, die Äste hängen tiefer, und irgendwann ragt das Grün auf den Gehweg oder verdeckt die Sicht an der Ausfahrt. Was im eigenen Garten harmlos wirkt, kann für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich werden – und für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer rechtliche Konsequenzen haben. In der Schweiz gilt: Wer ein Grundstück besitzt, ist für die Bepflanzung an Strassen und Trottoirs verantwortlich. Das ist keine Frage der Kulanz, sondern des Gesetzes. In allen Kantonen sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bäume, Sträucher und Hecken den Verkehr weder behindern noch gefährden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch kantonale Strassenwärter oder Gemeindewerkhöfe auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, jetzt nachzuschauen – bevor jemand anderes es tut.

Weiterlesen

Kanton Uri: Hecken und Bäume rechtzeitig schneiden – Kanton erinnert an Vorschriften

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an Strassen, Trottoirs und Ausfahrten. Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet, noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden (Art. 83 Planungs- und Baugesetz des Kantons Uri; RB 40.1111).

Weiterlesen